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Rechtsprechung

Hier finden Sie aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes

Das Vorliegen eines vertraglich vereinbarten Weitergaberechts schließt eine Anhebung des Mietzinses nach § 12a MRG aus – dies jedoch nur, wenn das Weitergaberecht auch tatsächlich ausgeübt wurde. Das vertraglich vereinbarte Weitergaberecht bezieht sich stets nur auf den konkret vereinbarten Nutzungszweck.