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OGH 18. 04. 2023, 5 Ob 160/22y , Wärmeversorgungsanlagen-Contracting bei Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage

OGH 18.04.2023,  5 Ob 160/22y

Eine Anlagen-Contracting-Klausel in den Wohnungskaufverträgen, nach der die Wärmeversorgungsanlage des Wohnungseigentumshauses von den Leistungen des Bauträgers nicht umfasst ist, sondern von einem Dritten errichtet und betrieben wird, ist nicht von vornherein wegen unbilliger Beschränkung der Nutzungs- und Verfügungsrechte der Wohnungseigentümer (§ 38 Abs 1 WEG) oder gröblicher Benachteiligung (§ 879 Abs 3 ABGB) unwirksam. 

Eine Klausel zum Anlagen-Contracting, welche die Wärmeversorgung durch einen Dritten (Anlagen-Contractor) klar und verständlich regelt, entspricht dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG. Eine rechnerische Gegenüberstellung, um welchen Betrag der Käufer das Wohnungseigentumsobjekt aufgrund des Anlagen-Contractings günstiger erhalten hat, ist nicht erforderlich, wenn die finanzielle Tragweite nicht verschleiert wird. 

Dem Durchschnittskäufer muss allerdings auch ohne ausdrücklichen Hinweis bewusst sein, dass durch die Auslagerung der Wärmeversorgung laufende Zusatzkosten entstehen. 

§ 38 Abs 1 WEG

§ 879 Abs 3 ABGB

 § 6 Abs 3 KSchG