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OGH 27. 5. 2021, 9 Ob 13/21h – Kündigungsverzicht des Wohnungsmieters für drei Jahre unwirksam

OGH 27. 5. 2021, 9 Ob 13/21h 

Ein Kündigungsverzicht des Mieters für die ersten drei oder fünf Jahre in einem unbefristeten Wohnungsmietvertrag ist grundsätzlich als unangemessen lange Vertragsbindung gem § 6 Abs 1 Z 1 KSchG gesetzwidrig. Dass der Vermieter die Wohnung vor der Vermietung saniert hat, stellt keine sachliche Rechtfertigung für eine derart lange Bindungsdauer dar.