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Wirtschaftsstrafrecht

Zum Wirtschaftsstrafrecht („White Collar Crime“) zählen Delikte wie Untreue, Korruption, Betrug, etc. 

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Gesellschaftsorgane und Privatpersonen in allen Angelegenheiten des Wirtschaftsstrafrechts, wie etwa im Zusammenhang mit Vorwürfen der Korruption, von Vermögensdelikten und Wirtschaftssanktionen.

Zu unseren Tätigkeitsgebieten zählen insbesondere die Vertretung im strafprozessualen Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren.

Wir vertreten Mandanten auch im Zusammenhang mit Ladungen in Untersuchungsausschüssen (als Vertrauensperson).

Weiters beraten wir im Zusammenhang mit Compliance sowie dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing-Richtlinie).

Ihr Ansprechpartner

Mag. Johannes Sykora

Mag. Johannes Sykora

Rechtsanwalt, Partner