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Arbeitsrecht

Prüfung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen, Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

  • für Dienstnehmer: Geltendmachung von Dienstnehmeransprüchen,
  • für Dienstgeber: Prüfung und Ausarbeitung von Dienstverträgen, Abwehr von unberechtigten Dienstnehmeransprüchen